Anlässlich des Pilotversuchs zu E-Voting in Rapperswil-Jona haben wir eine ausführliche Stellungnahme geschrieben.
Stellungnahme: E-Voting-Pilot in der Gemeinde Rapperswil-Jona
Wir vom Verein Coredump legen der Verwaltung des Kantons St. Gallen, der Verwaltung der Stadt Rapperswil-Jona sowie den Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern dringend nahe, auf E-Voting in naher und ferner Zukunft zu verzichten, solange die fundamentalen Probleme mit der elektronischen Stimmabgabe nicht behoben sind. Vermutlich wird dies nie der Fall sein. Wir befürworten E-Government, nicht jedoch E-Voting.
Weitere Informationen finden sich in der oben verlinkten Stellungnahme.
Inzwischen gibt es eine mir sinnvoll erscheinende parlamentarische Initiative zum Thema: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180420 “Vertrauen in die Abstimmungs- und Wahlresultate als Grundlage der Demokratie sichern”
Diese würde das Bundesgesetz über die politischen Rechte https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19760323/index.html um folgendes ergänzen:
“1 Alle wesentlichen Schritte zur Durchführung von Wahlen und Abstimmungen unterliegen der öffentlichen Überprüfbarkeit.
2 Das Verfahren zur Ermittlung von Wahl- und Abstimmungsergebnissen muss von den Stimm- und Wahlberechtigten ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.”
Damit würde technikneutral (und ohne Technik-Verbot!) ein Vertrauenswürdigkeits-Gebot festgeschrieben, an dem sich herkömmliche und neuartige Stimm- und Wahlverfahren (egal ob persönlich, papieren, postalisch, elektronisch, digital, online oder sonstwie) gleichermassen zu messen hätten.